Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Büroservice Deutsch-Polnisch-Deutsch, Monika Rybacka
§ 1 Anwendungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge und Angebote über die Erbringung von Dienstleistungen (Kommunikation, Übersetzung, Redaktion – im Folgenden „Dienstleistungen”), die zwischen dem Büro (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Person, in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit) gemäß § 14 BGB geschlossen werden.
1.2 Vom Auftraggeber vorgeschlagene Abweichungen gelten nur, wenn das Büro ihnen bei der Beauftragung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.3 Definitionen: Dienstleistungen: wie in den Punkten beschrieben (1.1). Vorschuss/Vorauszahlung: Zahlungen, die vor Beginn der Leistung geleistet werden. Fremdgeld: Geld, das von Behörden oder anderen Stellen auf das Bankkonto des Büros eingezahlt wird und das dann auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung an den Auftraggeber oder an Dritte überwiesen wird. Diese Gelder sind nicht Eigentum des Büros – sie bleiben Eigentum des Kunden, sie werden aufbewahrt (z.B. auf einem Firmenbankkonto des Büros), sie dürfen ausschließlich gemäß den Angebots- oder Vertragsangaben verwendet werden, der Kunde stimmt ihrer Aufbewahrung und vertragsgemäßen Verwendung ausdrücklich zu. Sub-/Subunternehmer: eine Person oder ein Unternehmen, dem das Büro einen Teil der Dienstleistungen überträgt.
§ 2 Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn das Büro den Auftrag annimmt, was durch die Annahme geschieht: a) eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots, oder b) Vorschuss/Vorauszahlung des Auftraggebers (auch ohne gesonderte Bestätigung).
2.2 AGB werden Teil des Vertrages, vorausgesetzt, dass: der Auftraggeber bei Vertragsabschluss ausdrücklich über deren Existenz informiert wurde, die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt zu überprüfen, nicht widersprochen hat (§ 305(2) BGB). Die Formulierung „Vertrag zu den Bedingungen unserer AGB geschlossen” oder die Leistung einer Zahlung setzt die Annahme der Bedingungen voraus.
2.3 Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
2.4 Transparenz (Transparenzprinzip): Das Büro sorgt dafür, dass alle Bestimmungen der AGB klar, verständlich und im Sinne von § 307 BGB formuliert sind, so dass der Auftraggeber seine Rechte und Pflichten leicht erkennen kann.
§ 3 Leistungsumfang und Unterauftragnehmer
3.1 Das Büro erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit § 611 BGB.
3.2 Wirkungsgarantien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3.3 Das Büro kann Unterauftragnehmer einsetzen, denen der Auftraggeber zustimmt und für deren Handlungen es verantwortlich bleibt, wobei die Unterauftragnehmer zur Wahrung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der fristgerechten Ausführung verpflichtet sind.
§ 4 Entgelt, Zahlung und Vorschuss
4.1 Die Vergütung wird gemäß der Ausschreibung netto in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar (§ 271 BGB), sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.3 Im Falle des Verzugs werden die gesetzlichen Zinsen berechnet (§ 288 BGB); die Kosten der Vorladung trägt der Auftraggeber (§ 280, § 288 BGB).
4.4 Das Büro behält sich das Recht vor, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten (§ 273 BGB).
4.5 Bei größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung verlangt werden; die Leistungen beginnen nach Eingang der vollständigen Unterlagen und der Zahlung (§ 271 BGB).
4.6 Fremdgeld: a) auf das Bankkonto des Büros eingezahlt, b) wie angeboten genutzt, c) Abrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mittel und Dokumente, Abrechnung in Tranchen entsprechend den eingegangenen Überweisungen, d) Das Büro kann seine Beiträge gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung (nachstehend „Angebot” genannt) einbehalten, e) Teilzahlungen werden im Verhältnis zu dem abgegebenen Angebot verrechnet (§ 266 BGB).
4.7 Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss der Dienstleistungen ausgestellt. Überzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, Unterzahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen beglichen werden.
4.8 Bei wesentlichen Änderungen der Kosten (z.B. Wechselkurse, Steuern, Änderungen der Vorschriften) informiert das Büro den Auftraggeber und kann einen Zuschlag, auch für das Fremdgeld, verlangen.
§ 5 Urheberrecht und Nutzung
5.1 Alle Studien, Texte, Übersetzungen (ausgenommen Übersetzungen von Dokumenten) und Konzepte bleiben Eigentum des Büros und sind urheberrechtlich geschützt.
5.2 Die weitere Nutzung, Weitergabe oder Veränderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Büros und kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
5.3 Das Büro haftet nicht für Schäden, die sich aus der unbefugten oder unsachgemäßen Verwendung der bereitgestellten Materialien ergeben.
§ 6 Vertraulichkeit, RODO, Datenschutz, Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangten Informationen sowohl während als auch nach dessen Beendigung gemäß §§ 305-310 BGB vertraulich zu behandeln.
6.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der RODO. Die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage und die Dauer der Datenspeicherung sind in einer gesonderten Datenschutzerklärung oder Datenverarbeitungsvereinbarung dargelegt.
6.3 Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeit durch den Auftraggeber ist das Büro von seiner Schweigepflicht in Bezug auf diese Informationen entbunden. Dies bedeutet, dass das Büro die Daten offenlegen oder andere notwendige Maßnahmen zur Wahrung seiner Interessen ergreifen kann, ohne den Vertrag zu verletzen.
6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag des Büros, insbesondere Kontaktdaten, Projekte, Unterlagen, Konzepte und Materialien, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Es dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden.
6.5 Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zum Nachteil des Büros ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von: a) 5.000 EUR für jeden einzelnen Verstoß, wie z.B. die Veröffentlichung von Daten des Büros im Internet, b) zusätzlich 5.000 EUR für jeden weiteren Verstoß im Wiederholungsfall. Diese Strafe stellt einen pauschalierten Schadensersatz dar, der nicht den Nachweis eines tatsächlichen Schadens erfordert, § 340 Abs. 1 BGB.
6.6 Die Fälligkeit der Vertragsstrafe schließt nicht aus, dass das Büro vorbehaltlich der Beschränkungen des § 340 Abs. 2 BGB (Verbot des doppelten Schadensersatzes) einen über den Wert der Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz verlangen kann. Die Vertragsstrafe darf den vom Gericht gemäß § 307 und § 343 BGB für angemessen und gerecht erachteten Wert nicht überschreiten.
6.7 Eine Vertragsstrafe wird nicht erhoben, wenn der Verstoß auf eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Verpflichtung zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass das Büro unverzüglich im Voraus informiert wird (z.B. im Falle eines Antrags auf Offenlegung).
§ 7 Haftung
7.1 Das Büro haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Büro nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Pflichten und nur bis zur Höhe der Vergütung.
7.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
7.4 Das Büro haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Auftraggeber keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.
7.5 Mängelansprüche verjähren in drei Monaten nach Erbringung der Leistung (B2B) oder nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 BGB).
7.6 Die Reklamation richtet sich ebenfalls nach § 377 HGB und §§ 611 ff. BGB.
§ 8 Reklamationen
8.1 Der Kunde muss alle Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erbringung der Dienstleistung, schriftlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail) mit einer Beschreibung der Reklamation und des Ersuchens mitteilen: entfernen, eine Ersatzleistung oder Preissenkung.
8.2 Das Büro führt eine Analyse durch und schlägt innerhalb von 14 Arbeitstagen eine der Lösungen vor: a) die Vornahme einer Handlung, die auf die Beilegung eines Rechtsstreits oder eine Ersatzleistung abzielt, oder b) eine Preisminderung, wenn die Beseitigung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB).
8.3 Wenn das Büro nach einer erneuten schriftlichen Aufforderung (mit 14-tägiger Frist) den Mangel nicht behebt oder eine Lösung anbietet, kann der Auftraggeber die Reparatur selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen – auf Kosten des Büros (§ 637 BGB).
8.4 Sobald der Mangel behoben oder eine andere vereinbarte Leistung erbracht wurde, verliert der Kunde das Recht auf einen Regressanspruch wegen desselben Mangels, es sei denn, der Mangel ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Büros zurückzuführen.
8.5 B2B: Mängelansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Leistung angemeldet und geltend gemacht werden (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle Mängelrechte.
8.6 B2C: Das Recht zur Mängelrüge steht dem Verbraucher mindestens zwei Jahre nach Erbringung der Leistung zu (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei verborgenen Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Entdeckung (§ 438 Abs. 3 BGB).
§ 9 Beendigung des Vertrages
9.1 Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen („wichtiger Grund”) (§ 626 Abs. 1 BGB), wenn die weitere Erfüllung des Vertrages für ihn unzumutbar wäre. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Partei von dem Grund Kenntnis erlangt hat, schriftlich erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB) und – falls verlangt – begründet werden. Auf die fristlose Kündigung folgt die Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen.
9.2 Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Die gegenseitige Leistungserbringung und -abrechnung bleibt bis zur Auflösung in Kraft.
9.3 § 9 schränkt nicht das Recht ein, Schadenersatz zu verlangen, sei es vertraglich oder gesetzlich, auf der Grundlage von § 280-281 BGB.
9.4 Bei besonderen Vertrauensverhältnissen kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen (§ 627 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Kündigung zu einem „unpassenden Zeitpunkt”, kann das Büro Schadensersatz verlangen (§ 627 Abs. 2 BGB).
§ 10 Höhere Gewalt
10.1 Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung oder Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, auf die sie keinen Einfluss hat (z.B. höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen).
10.2 In diesen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Verzögerung länger als 4 Wochen, kann jede Partei den Vertrag ohne Kosten kündigen.
§ 11 Salvatorische Klausel
11.1 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen nicht (§ 306 Abs. 2 BGB).
11.2 Eine überholte Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung mit einem ähnlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck ersetzt.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
12.1 Alle Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens (CISG).
12.2 Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist der Ort der Streitbeilegung der Sitz des Büros (§ 38 HGB).
§ 13 Informationspflichten im elektronischen Handel
13.1 Das Büro stellt sicher, dass die Auftragsdaten vor der Auftragserteilung korrigiert werden können (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB).
13.2 Der Kunde erhält in Form einer „Rechnung” eine Bestätigung der Bestellung, sobald diese bezahlt ist.
13.3 Der Vertrag und die AGB werden in elektronischer Form zum Herunterladen und Speichern bereitgestellt (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Bestätigung
Ich bestätige, dass ich die geltenden Geschäftsbedingungen gelesen habe und diese vollständig akzeptiere.