Krankenversicherung in Deutschland für Beschäftigte aus Polen
Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht – auch für Arbeitnehmer aus Polen. Gute Nachricht: Der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung bei der Krankenkasse. Schlechte Nachricht: Sie müssen trotzdem eine Kasse wählen. So funktioniert das System.
Gesetzliche oder private Kasse?
Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert (z. B. AOK, TK, Barmer). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Nur wer ein hohes Einkommen hat (Jahresarbeitsentgeltgrenze), kann in die private Krankenversicherung wechseln. Für Beschäftigte aus Polen ist in der Regel die gesetzliche Versicherung der richtige Weg.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
- Die Krankenkasse zahlt Arzt- und Behandlungsleistungen
- Krankenschein-Karte (elektronische Gesundheitskarte) erhalten Sie nach der Anmeldung
- Bei Krankheit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am 4. Tag einreichen
- Familienangehörige können in der Regel kostenlos familienversichert werden
Was ist mit EU-Auslandskrankenversicherungen?
Wer in Polen gearbeitet und in Deutschland gewohnt hat, muss unter Umständen eine S1-Bescheinigung oder eine Bestätigung über den Versicherungsstatus vorlegen. Die Kassen helfen hier – manchmal dauert es aber Wochen, bis alle Unterlagen anerkannt sind. Genau für solche Fälle begleite ich die Korrespondenz mit den Kassen: Mehr dazu auf der Leistungsseite.
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Neu in Deutschland? Lesen Sie zuerst die Anmeldung für Arbeitnehmer aus Polen und danach den Kindergeld-Guide für polnische Familien.
Wenn die Krankenkasse auf Deutsch schreibt und Sie unsicher sind – kontaktieren Sie mich. Ich übersetze und antworte für Sie.
Wersja polska: Ubezpieczenie zdrowotne w Niemczech dla pracowników z Polski